Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) docs4you Ärztevermittlung
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für das Auftragsverhältnis zwischen docs4you Ärztevermittlung einerseits und dem Arzt (m/w/d) bzw. einer Klinik, einer sonstigen Einrichtung oder einer Privatperson andererseits.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind folgende Tätigkeiten:
- Die Suche und Vermittlung von ärztlichem oder sonstigem medizinischen Personal für Kliniken, Praxen und sonstige mit der Heilkunde befasste Einrichtungen. Die Vermittlung kann im Sinne einer Honorartätigkeit oder einer Festanstellung erfolgen.
- Die Suche und Vermittlung von Praxisnachfolgern (m/w/d).
- Die Durchführung von Schulungen, Trainings und Beratungen für ärztliches oder sonstiges medizinisches Personal.
Alle Stellensuchenden oder Vertretungswilligen (Ärzte (m/w/d) und anderes medizinisches Fachpersonal) werden im Folgenden als "Interessenten" bezeichnet.
Alle Stellenanbieter oder Vertretungssuchende (Kliniken, Institutionen, freie Praxen, Privatpersonen) und alle anderen Personen oder Institutionen, die von den Leistungen von docs4you Ärztevermittlung Gebrauch machen möchten, werden im Folgenden als "Auftraggeber" bezeichnet.
§ 3 Leistungen
Der Auftraggeber oder der Interessent beauftragt docs4you Ärztevermittlung mit der Erbringung einer Dienstleistung gemäß § 2. Hierzu gehören die Organisation und Koordination der Verhandlungen zwischen den Parteien sowie die Zusammenstellung von Informationen und die organisatorische Vorbereitung. docs4you Ärztevermittlung wird vor und während der Leistungserbringung den Auftraggebern und Interessenten als Ansprechpartner und Koordinator zur Verfügung stehen. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist jegliche Kommunikation zwischen den Auftraggebern und Interessenten, die das Vertragsverhältnis oder eine Beauftragung betreffen, über docs4you Ärztevermittlung abzuwickeln.
§ 4 Ablauf
Der Auftraggeber beauftragt docs4you Ärztevermittlung mit der Suche und Vermittlung eines Arztes (m/w/d) oder sonstigen medizinischen Personals für eine Honorartätigkeit oder zur Festanstellung. Der Auftraggeber wird mit einem Interessenten seiner Wahl eine geeignete vertragliche Vereinbarung treffen, die sich bei Honorarärzten (m/w/d) an der Vorlage der Deutschen Krankenhaus Verlagsgesellschaft orientiert.
Ein etwaiger Anstellungsvertrag wird ausschließlich zwischen dem Interessenten und dem Auftraggeber geschlossen. Die Vereinbarungen über Einzelheiten zu diesem Vertrag obliegen einzig diesen beiden Parteien.
§ 5 Vergütung
Der Auftraggeber bezahlt docs4you Ärztevermittlung für die erbrachte Dienstleistung gemäß der vorher getroffenen schriftlichen Vereinbarung je nach Auftragsart entweder eine Vermittlungsgebühr, eine Aufwandsentschädigung oder eine Kombination aus beidem.
Ist dem Auftraggeber die zu vermittelnde Person zum Zeitpunkt der Benennung durch docs4you Ärztevermittlung bereits bekannt, so hat der Auftraggeber dieses unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Übermittlung der Kontaktdaten des Interessenten an den Auftraggeber mitzuteilen. Geschieht dies nicht, ist im Falle der Einstellung des benannten Interessenten das vereinbarte Honorar zur Zahlung fällig.
Die Rechnungen von docs4you Ärztevermittlung sind sofort bei Vorlage fällig und ohne Abzug zu begleichen. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.
Der Auftraggeber und docs4you Ärztevermittlung verzichten auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus höheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von docs4you Ärztevermittlung anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Eine Vergütung bzw. Provision ist vom Auftraggeber auch dann an docs4you Ärztevermittlung zu zahlen, wenn nur eine einzelne Stellenbesetzung beauftragt wurde, aber aus den von docs4you Ärztevermittlung vorgeschlagenen Bewerbern mehr als einer eingestellt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Bewerber an anderen als den beauftragten Arbeitsstellen eigestellt werden, z.B. auch an dem jeweiligen Klinikum angegliederten Außenstellen oder an anderen zu einem Klinikverbund gehörenden Betriebsstätten.
Grundsätzlich dürfen von docs4you Ärztevermittlung benannte Bewerber vom Auftraggeber niemals zur Einstellung an andere Personen oder Institutionen weitergegeben werden. Geschieht dies dennoch, ist der zuwiderhandelnde Auftraggeber verpflichtet, die entsprechende Vergütung bzw. Provision an docs4you Ärztevermittlung zu entrichten. Außerdem gilt in diesem Fall § 11 Abs.2.
§ 6 Provision bei Honorarvertretung
Für ihre Leistungen erhält docs4you Ärztevermittlung vom Auftraggeber eine Provision gemäß der vorher getroffenen schriftlichen Vereinbarung. Für eine erneute Vermittlung des gleichen oder eines anderen Interessenten wird erneut eine Provision fällig. Die Provisionen werden mit Beginn der Honorarvertretung fällig. Damit sind sämtliche Leistungen von docs4you Ärztevermittlung abgegolten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Beendigung der Honorarvertretung, spätestens jedoch jeweils nach Ablauf von 14 Tagen, eine Übersicht über die geleisteten Arbeitsstunden an docs4you Ärztevermittlung zum Zwecke der Abrechnung weiterzuleiten.
§ 7 Vergütung bei Festanstellung
Für die Vermittlung einer Festanstellung berechnet docs4you Ärztevermittlung dem Auftraggeber eine Vergütung bzw. Provision gemäß der vorher getroffenen schriftlichen Vereinbarung laut eines der Pakete "Standard" oder "Premium". Die mit dem Auftraggeber vereinbarte Vergütung bzw. Provision wird bei der Standardsuche mit Unterschrift des Arztes unter einen vom Auftraggeber angebotenen Anstellungsvertrag fällig. Als Fälligkeitsdatum für die Honorarzahlung gilt das Datum der Unterschrift des Arztes, unabhängig davon, wann der tatsächliche Arbeitsbeginn ist.
Das Vermittlungshonorar ist auch dann zu zahlen, wenn sich die Festanstellung aus einer von docs4you Ärztevermittlung vermittelten Honorarvertretung ergibt.
Im Rahmen der Premiumsuche wird bereits bei Auftragserteilung ein Teilhonorar zur Zahlung fällig, das der Vergütung des Aufwandes und der Kosten der erbrachten Dienstleistung entspricht.
§ 8 Mitwirkungs- und Informationsverpflichtungen des Interessenten
Der Interessent überlässt docs4you Ärztevermittlung sämtliche für die Vermittlung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen, insbesondere
- Lebenslauf mit Foto, Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises
- Ausbildungsnachweise und Zeugnisse
- Approbation, Facharztzeugnis und sonstige Qualifizierungsnachweise, jeweils in Kopie.
Der Interessent hat docs4you Ärztevermittlung unverzüglich über Vertragsstörungen, eigene Dienstverhinderungen und jegliche Veränderungen des Honorarvertrages oder des Anstellungsverhältnisses zu informieren.
§ 9 Haftpflichtversicherung
Für den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflicht- bzw. Restrisikoversicherung ist der Interessent bzw. der Auftraggeber selbst zuständig.
§ 10 Datenschutz
Die Auftraggeber und Interessenten von docs4you Ärztevermittlung gestatten dieser die Aufnahme und Speicherung aller personen- und einrichtungsbezogenen Daten in eine elektronische Datenbank und deren Weitergabe soweit sie zur Erfüllung des Vermittlungsauftrages notwendig sind. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
Der Interessent ermächtigt docs4you Ärztevermittlung zum Zwecke der Durchführung des Vermittlungsvertrages Informationen bei vergangenen bzw. dem aktuellen oder dem potentiellen Arbeitgeber einzuholen.
§ 11 Verschwiegenheitsvereinbarung/Bestandsschutz
Die Auftraggeber und Interessenten und docs4you Ärztevermittlung vereinbaren Stillschweigen über alle im Rahmen des Geschäftsverhältnisses bekannt gewordenen Umstände, insbesondere getroffene Vereinbarungen, Vertragsangelegenheiten und sonstige Informationen, die den Geschäftsbetrieb von docs4you Ärztevermittlung betreffen.
Die Auftraggeber und Interessenten verpflichten sich, sämtliche Daten, die sie im Rahmen der Vermittlungstätigkeit von docs4you Ärztevermittlung erhalten haben, vertraulich zu behandeln und sie nicht unter Umgehung von docs4you Ärztevermittlung zum Treffen von Vereinbarungen über Arbeits- oder Vertragsverhältnisse zu missbrauchen. Diese Verpflichtung gilt weiter für die Dauer von zwei Jahren nach Ende des zuletzt vermittelten Dienst-, Arbeits- oder Vertragsverhältnisses. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- Euro fällig, die von jeder Partei für jeden Fall einer Zuwiderhandlung zu zahlen ist. Die Geltendmachung eines ggf. höheren Schadens bleibt hiervon unberührt.
§ 12 Haftungsbegrenzung
docs4you Ärztevermittlung haftet nicht:
- für Pflichtverletzungen aus dem Honorarvertrag zwischen dem Auftraggebern und dem Interessenten
- für die Richtigkeit der Angaben des Auftraggebern
- für die Richtigkeit der Angaben des Interessenten
- für die vom Interessenten überlassenen Unterlagen und Informationen
- für die Qualifikation und Fähigkeit des Interessenten
- für Pflichtverletzungen des Interessenten aus dem Honorarvertrag zwischen ihm und dem Auftraggeber
- für unerlaubte Handlungen des Interessenten
- Schadensersatzverpflichtungen aus der ärztlichen oder sonstigen medizinischen Tätigkeit des Interessenten
- für die Verfügbarkeit oder den beruflichen Status des Interessenten
Aus dem Vermittlungsvertrag mit dem Auftraggebern haftet docs4you Ärztevermittlung nur nach den gesetzlichen Vorschriften im Falle eigener vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder Arglist oder für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers.
§ 13 Stornierung und Kündigung
Kann der Interessent eine Honorarvertretung aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Todesfall eines nahen Angehörigen) nicht erbringen, wird er alle davon Betroffenen umgehend informieren. Sollte ein anderer Interessent zur Verfügung stehen, wird dies mitgeteilt. Eine Pflicht zur Leistungserbringung durch docs4you Ärztevermittlung besteht nicht.
Alle Vertragspartner können einen Vertrag über die Vermittlung eines Honorararztes oder eines Arztes in Festanstellung beim Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein Nachweis über einen ggf. vorliegenden wichtigen Grund ist zu erbringen.
Wird der Vertrag ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Krankheit, Todesfall eines nahen Angehörigen) gekündigt, so hat docs4you Ärztevermittlung bei Honorarvertretungen vom Kündigenden den Anspruch auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 500,- Euro zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Falle der Premiumsuche bei Festanstellungen hat docs4you Ärztevermittlung vom Kündigenden mindestens den Anspruch auf Zahlung des ersten Teilhonorars, das bei Auftragserteilung fällig und durch gesonderte Rechnung erhoben wird. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt.
§ 14 Verwirkung von Ansprüchen
Ansprüche aus einer Vermittlung einer Honorarvertretung müssen von beiden Parteien spätestens 3 Monate nach Beendigung einer Vertretungstätigkeit schriftlich gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden. Alle nicht in dieser Form erhobenen Ansprüche gelten nach Ablauf der Frist als verwirkt.
§ 15 Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vermittlungsverhältnis zwischen dem Auftraggebern und docs4you Ärztevermittlung ist Straubing.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen oder eine der sonstigen Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen und Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall soll der Vertrag mit einer Regelung durchgeführt werden, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung unter Berücksichtigung des Zwecks am nächsten kommt. Dies gilt für etwaige Lücken des Vertrages entsprechend.